Ethikkodex

ANWENDUNGSBEREICH
Hauptziel der Firma TRESOLDI METALLI S.r.l. ist die Verfolgung der eigenen gesellschaftlichen Ziele und die Gewährleistung einer hochgradigen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ihres Personals, einer hochgradigen Kundenzufriedenheit und einer langfristigen Stabilität des Unternehmens.
Der vorliegende Ethikkodex enthält Werte und Verhaltensregeln, zu deren Einhaltung das gesamte Personal aufgefordert ist, unabhängig von seiner Position im Unternehmen, sowie Mitarbeiter, Geschäftsführer, Berater, Handelsagenten, Kunden, Lieferanten und Auftragnehmer (im Folgenden als „Zielgruppe“ bezeichnet).
Alle Personen, die zur oben genannten Zielgruppe gehören, sind verpflichtet, den Inhalt des vorliegenden Kodex zu kennen und zu verstehen und gegebenenfalls tätig zu werden, um Klärungen bezüglich des Kodex einzuholen, in der Absicht, ein höchstes Maß an Verständnis und Beachtung zu garantieren.

BEACHTUNG DER GESETZE
Für die Firma TRESOLDI METALLI S.r.l. ist die Beachtung der Gesetze und Vorschriften im Allgemeinen und im Speziellen der Gesetze und Vorschriften für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer ein primärer Wert, der bei der Ausübung aller Tätigkeiten konstant präsent sein muss. Alle Personen der Zielgruppe müssen Ihre Aufgaben unter strikter Beachtung dieses Grundsatzes ausüben.
Die Firma TRESOLDI METALLI S.r.l. geht keine Beziehungen gleich welcher Art mit Personen ein, die der Ansicht sind, dass sie diesen grundlegenden Grundsatz nicht beachten müssen, mit besonderer Aufmerksamkeit für Verhaltensweisen, die gegen geltende Gesetze verstoßen und zu einem Interessenkonflikt gleich welche Art, welcher Form und welchen Umfangs für die Firma TRESOLDI METALLI S.r.l. führen können.
Verhaltensweisen gleich welcher Art, die zu einem Straftatbestand gleich welcher Art führen können, und insbesondere zu Straftaten gemäß italienischem D.Lgs. 231/01 für den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer, sind verboten.

BEACHTUNG DER FIRMENINTERNEN BESTIMMUNGEN
Zur Verfolgung der oben genannten Ziele legt die Firma TRESOLDI METALLI S.r.l. unter strikter Beachtung der Rechte und der Würde der Arbeitnehmer, der geltenden Vorschriften und des maßgeblichen Manteltarifvertrags Prozeduren, Bestimmungen und Maßnahmen fest und macht diese verfügbar. Alle Personen der Zielgruppe sind dazu angehalten, diese Vorschriften im Rahmen ihrer eigenen Position und ihrer eigenen Zuständigkeiten zu beachten.

SCHUTZ DER GESUNDHEIT UND SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ
Die Firma TRESOLDI METALLI S.r.l. verpflichtet sich, die geltenden Gesetze im Bereich des Schutzes der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu beachten, und verlangt deren Beachtung ebenso von den Personen der Zielgruppe des vorliegenden Kodex.

Die Firma TRESOLDI METALLI S.r.l. verpflichtet sich, ein verantwortungsbewusstes Verhalten von allen Mitarbeiters des eigenen Unternehmens zu fördern und dazu angemessene Maßnahmen für die Unfallverhütung am Arbeitsplatz und den Gesundheitsschutz aller Mitarbeiter umzusetzen.
Alle Tätigkeiten der Firma TRESOLDI METALLI S.r.l. und damit auch jedes einzelnen Mitarbeiters des Unternehmens müssen auf die Beachtung und den Schutz der Gesundheit der Arbeitsnehmer nach den besten Gepflogenheiten und den maßgeblichen geltenden Gesetzen abzielen.
Bei der Verwaltung aller Aspekte, die die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz betreffen, orientiert sich die Firma TRESOLDI METALLI S.r.l. an den Grundsätzen und Kriterien, die vom italienischen D.Lgs. Nr. 81 vom 9. April 2008 (EINHEITSTEXT ZUR GESUNDHEIT UND SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ) vorgegeben werden, mit besonderer Bezugnahme auf die „Allgemeinen Schutzmaßnahmen“ nach Vorgabe von Art. 15 des oben genannten Dekrets. Diese Grundsätze müssen den Hauptbezugspunkt für jede, von der Firma TRESOLDI METALLI S.r.l. durchgeführte Tätigkeit bilden.

AUFSICHTSORGAN
Im Rahmen des Organisationsmodells, zu dessen Umsetzung sich die Firma TRESOLDI METALLI S.r.l. entschlossen hat, um die oben genannten Ziele zu verfolgen, spielt das Aufsichtsorgan eine grundlegende Rolle, das für die Überwachung der Umsetzung und der korrekten Auslegung des vorliegenden Ethikkodex sowie des umgesetzten Organisations- und Verwaltungsmodells zuständig ist.
Tätigkeiten gleich welcher Art (auch wenn sie darauf abzielen, das Unternehmen selbst zu begünstigen), welche die Ausübung der Kontrolltätigkeiten des Aufsichtsorgans behindern oder behindern könnten, gelten als rechtswidrig und als zum Schaden der Firma TRESOLDI METALLI S.r.l. begangen.

VERBREITUNG UND VERFÜGBARKEIT DES ETHIKKODEX
Alle betroffenen internen und externen Personen werden mit geeigneten Kommunikationsmitteln über den Ethikkodex informiert.
Um das richtige Verständnis des Ethikkodex zu gewährleisten, erstellt die Firma TRESOLDI METALLI S.r.l., auch anhand eventueller Hinweise des Aufsichtsorgans, einen regelmäßigen Kommunikations- und Schulungsplan, der darauf abzielt, die Kenntnis der ethischen Grundsätze und Vorschriften, die im Kodex enthalten sind, zu fördern, und setzt diesen Plan um.

MELDUNG DER VERSTÖSSE
Die Firma TRESOLDI METALLI S.r.l. aktiviert Kommunikationskanäle und macht diese verfügbar, über welche die Personen der Zielgruppe des vorliegenden Kodex Meldungen im Zusammenhang mit dem Kodex selbst oder eventuelle Verstöße gegen diesen weitergeben können.
Alle betroffenen Personen können dem Aufsichtsorgan alle Verstöße oder mutmaßlichen Verstöße gegen den Ethikkodex melden, auch schriftlich in anonymer oder offener Form. Das Aufsichtsorgan wird auf eine Weise tätig, die den Hinweisgeber vor Vergeltungsaktionen gleich welcher Art schützt, verstanden als Handlungen, welche auch nur den Verdacht hervorrufen können, eine Form der Diskriminierung oder Bestrafung zu sein. Außerdem wird die vertrauliche Behandlung der Identität des Hinweisgebers gewährleistet.

STRAFMASSNAHMEN
Die Nichtbeachtung der vom Ethikkodex festgelegten und der vom Organisations- und Verwaltungsmodell vorgesehenen Prozeduren führt zu einer Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses zwischen der Firma TRESOLDI METALLI S.r.l. und deren Geschäftsführer, Beschäftigten, Beratern, verschiedenen Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten.
Diese Verstöße werden daher strikt, zeitnah und direkt mit den vom Organisations- und Verwaltungsmodell vorgesehenen Disziplinarmaßnahmen auf angemessene Weise verfolgt, die der Schwere des Verstoßes entspricht und in jedem Fall den firmeninternen Bestimmungen, den geltenden gesetzlichen Vorschriften und dem geltenden nationalen Manteltarifvertrag, das heißt unabhängig von der eventuellen strafrechtlichen Relevanz dieser Handlungen und des Bestehens eines Strafverfahrens in den Fällen, in denen diese Handlungen Straftaten darstellen.