{"id":2436,"date":"2021-01-20T15:45:12","date_gmt":"2021-01-20T14:45:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.tresoldimetalli.it\/demo\/condizioni-generali-di-vendita\/"},"modified":"2023-01-25T15:48:32","modified_gmt":"2023-01-25T14:48:32","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.tresoldimetalli.it\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Allgemeine gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.tresoldimetalli.it\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/TRS_condizioni-generali-vendita.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Download<\/a><\/p>\n<p><strong>Anwendungsbereich der allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Regelung.<\/strong><br \/>\nDie Kaufvertr\u00e4ge zwischen Tresoldi Metalli s.r.l. mit Sitz in Pozzonovo (PD), Via Fanzaghe, Nr. 108, Steuernummer und USt-IdNr. 05172800285 (\u201eVerk\u00e4ufer\u201c) und einem \u201eK\u00e4ufer\u201c, dessen Sitz nicht in Italien liegt, werden durch die vorliegenden allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen auch im Fall einer fehlenden ausdr\u00fccklichen Annahme dieser in Schriftform durch den K\u00e4ufer geregelt. F\u00fcr alle nicht hier geregelten Fragen finden das UN-\u00dcbereinkommen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (Wien, 1980) (nachstehend das \u201e\u00dcbereinkommen\u201c) und bei seinem Nichtvorliegen das italienische Gesetz Anwendung. Jeder Verweis auf kommerzielle Begriffe ist unter Bezugnahme auf die Incoterms der Internationalen Handelskammer in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses g\u00fcltigen Fassung zu verstehen.<\/p>\n<p><strong>Abschluss des Kaufvertrags.<\/strong><br \/>\nDer Kaufauftrag des K\u00e4ufers muss den Gegenstand, die Menge und\/oder das Gewicht, die Lieferzeiten, die Preise sowie die Zahlungsbedingungen enthalten. Es sind jedoch f\u00fcr den K\u00e4ufer auch unvollst\u00e4ndige Kaufauftr\u00e4ge verbindlich, sofern die fehlenden Elemente aus dem einschl\u00e4gigen Schriftwechsel hervorgehen oder unter Bezugnahme auf die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen erg\u00e4nzt werden k\u00f6nnen. Auftr\u00e4ge von Unternehmensabteilungen, die f\u00fcr den Einkauf zust\u00e4ndig sind, sind f\u00fcr den K\u00e4ufer auch dann verbindlich, wenn sie nicht vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben wurden. Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Recht auf Ablehnung nach eigenem unanfechtbarem Ermessen von Kaufauftr\u00e4gen vor. Der Kaufvertrag gilt dann als abgeschlossen, wenn der K\u00e4ufer die Auftragsbest\u00e4tigung des Verk\u00e4ufers erh\u00e4lt oder dieser die bestellte Ware abschickt.<\/p>\n<p><strong>Vertragsausf\u00fchrung.<\/strong><br \/>\nVorbehaltlich einer anderen ausdr\u00fccklichen Regelung und abweichend vom \u00dcbereinkommen kann der Verk\u00e4ufer geringere oder gr\u00f6\u00dfere Mengen als die im Kaufauftrag genannten liefern, sofern diese in einem Toleranzbereich von 10% liegen. Als Entgelt ist nur der entsprechende Betrag f\u00fcr die tats\u00e4chlich gelieferten Mengen zu zahlen.<\/p>\n<p><strong>Verpackung.<\/strong><br \/>\nDer Verk\u00e4ufer ist f\u00fcr die Verpackung gem\u00e4\u00df den Gebrauchsvorschriften zust\u00e4ndig und haftet nicht im Fall von Verlust oder Sch\u00e4den, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit des Verk\u00e4ufers zur\u00fcckzuf\u00fchren und keine direkte Folge seiner Handlungen sind. Vom K\u00e4ufer geforderte spezielle Verpackungsarten werden mit den in der Auftragsbest\u00e4tigung angef\u00fchrten Betr\u00e4gen in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p><strong>(Eventuelle) Abnahme.<\/strong><br \/>\nEine eventuelle Abnahme der Ware ist vom K\u00e4ufer im Kaufauftrag ausdr\u00fccklich zu fordern und muss vom Verk\u00e4ufer in der Auftragsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich akzeptiert werden. Die Abnahme erfolgt in den Werken des Verk\u00e4ufers vor der Lieferung\/dem Versand und die Pr\u00fcfung erfolgt stichprobenartig. Eine positive Abnahme impliziert die Anerkennung durch den K\u00e4ufer der Tatsache, dass die Ware \u00fcber die vereinbarten und f\u00fcr den Verwendungszweck geeigneten Eigenschaften verf\u00fcgt. Sollte der K\u00e4ufer auf die Abnahme verzichten, werden keine Abschl\u00e4ge auf den vereinbarten Preis anerkannt. Ein negativer Ausgang der Abnahme f\u00fchrt ausschlie\u00dflich zur Verpflichtung des Verk\u00e4ufers, die Ware in m\u00f6glichst kurzer Zeit zu ersetzen, nicht jedoch zu der Verpflichtung, diese unverz\u00fcglich zu fertigen und\/oder zu liefern. In keinem Fall kann der K\u00e4ufer Schadenersatzzahlungen oder die R\u00fcckerstattung von Aufwendungen fordern, unabh\u00e4ngig davon, aus welchen Gr\u00fcnden sie angefallen sind. Sollte die Abnahme auf Wunsch des K\u00e4ufers vorerst ausgesetzt werden, werden sich aus dieser Aussetzung ergebende h\u00f6here Aufwendungen dem K\u00e4ufer in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p><strong>Lieferung.<\/strong><br \/>\nVorbehaltlich einer anderen ausdr\u00fccklichen Regelung erfolgt die Lieferung an das Werk des Unternehmens Tresoldi Metalli s.r.l. in Pozzonovo (PD), via Fanzaghe Nr. 108 (EXW) innerhalb der von den Parteien vereinbarten Fristen. Die Gefahren gehen zum Zeitpunkt der Lieferung auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den oder Untergang der Ware nach dem Gefahren\u00fcbergang und der K\u00e4ufer wird nicht von der Pflicht zur Zahlung des Preises enthoben. In keinem Fall haftet der Verk\u00e4ufer f\u00fcr Lieferverz\u00fcge, sofern diese innerhalb von 7 Tagen ab dem vorgesehenen Liefertermin liegen. Im Falle eines Verzugs durch Verschulden des Verk\u00e4ufers muss der K\u00e4ufer den Verk\u00e4ufer schriftlich in Verzug setzen und kann eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr den durch den Verzug entstandenen Schaden fordern, die sich in jedem Fall auf h\u00f6chstens 5% des Warenpreises bel\u00e4uft. Der K\u00e4ufer muss die Zahlung innerhalb der vereinbarten Fristen ausf\u00fchren, auch wenn er die Ware nicht am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt abnimmt. Bei einer Nichtabholung\/Nichtabnahme veranlasst der Verk\u00e4ufer die Lagerung der Ware auf Gefahr des K\u00e4ufers und unter Vorbehalt jeglichen weiteren Vorgehens und hat das Recht auf Erstattung der angefallenen Aufwendungen. Alle die Lieferung, die Markierung, die Verpackung, die Identifizierung, die Abholung, die Auslieferung, den Transport und die R\u00fcckgabe der Ware betreffenden Unterlagen werden vom Verk\u00e4ufer in \u00dcbereinstimmung mit seinen Logistikabl\u00e4ufen vorbereitet. Der Verk\u00e4ufer kann je nach seinen betrieblichen Standards auch elektronisch versandte Mitteilungen einsetzen.<\/p>\n<p><strong>Preis.<\/strong><br \/>\nDie Ware wird zu dem in der Auftragsbest\u00e4tigung genannten Preis verkauft. Bei Fehlen einer schriftlichen Best\u00e4tigung gilt der im Kaufauftrag angegebene Preis. Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Recht auf \u00c4nderung des Preises im Fall eines unvorhersehbaren Anstiegs der Marktnotierungen der Rohstoffe vor und informiert den K\u00e4ufer dementsprechend vor der Lieferung. Die Preis\u00e4nderung gilt als angenommen, sofern der K\u00e4ufer seinen Auftrag nicht innerhalb von 5 Tagen nach der Mitteilung \u00fcber die Preis\u00e4nderung storniert.<\/p>\n<p><strong>Zahlungsfristen.<\/strong><br \/>\nDie Zahlung des Preises ist bei Empfang der Rechnung per \u00dcberweisung auszuf\u00fchren, sofern in der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes festgelegt wurde. Die Zahlung gilt in dem Fall als p\u00fcnktlich, in dem der Geldbetrag dem Verk\u00e4ufer innerhalb der vorgesehenen Frist zur Verf\u00fcgung steht. Wurde eine Zahlung vor der Lieferung vereinbart, so wird davon ausgegangen, dass diese Vereinbarung sich auf den Gesamtpreis bezieht. Im Falle eines Zahlungsverzugs hat der Verk\u00e4ufer das Recht auf Verzugszinsen in H\u00f6he des Zinssatzes f\u00fcr Verzugszinsen, erh\u00f6ht um sieben Prozentpunkte, der von der Europ\u00e4ischen Zentralbank bei ihrem j\u00fcngsten Refinanzierungsgesch\u00e4ft am ersten Tag des entsprechenden Halbjahres angewandt wurde. Der Bezugszinssatz der Europ\u00e4ischen Zentralbank, der am ersten Arbeitstag des entsprechenden Halbjahres g\u00fcltig ist, wird f\u00fcr die nachfolgenden sechs Monate angewandt. Der Verzug f\u00fchrt zum Terminverlust f\u00fcr sp\u00e4ter f\u00e4llig werdende Zahlungen und gestattet dem Verk\u00e4ufer die Unterbrechung der Ausf\u00fchrung etwaiger anderer mit dem K\u00e4ufer geschlossener Kaufvertr\u00e4ge und der K\u00e4ufer kann keinerlei Forderungen geltend machen. Es kommt f\u00fcr den K\u00e4ufer auch zu einem Terminverlust, wenn seine Zahlungsf\u00e4higkeit durch finanzielle Schwierigkeiten wie beispielsweise ein gegen ihn eingeleitetes Insolvenzverfahren oder eine Pf\u00e4ndung, die generelle Einstellung von Zahlungen, die Aufhebung von Finanzierungen, Scheckproteste oder Wechselproteste beeintr\u00e4chtigt wurde. Der K\u00e4ufer hat keine Einwendungsm\u00f6glichkeit zur Vermeidung oder Verz\u00f6gerung der ausstehenden Zahlung und kann seine Schulden mit Forderungen seinerseits gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer nur mit einer entsprechenden schriftlichen Einwilligung durch diesen ausgleichen.<\/p>\n<p><strong>Kontrollen und Lagerung.<\/strong><br \/>\nBei Empfang der Ware muss der K\u00e4ufer die Verpackung auf eventuelle Besch\u00e4digungen \u00fcberpr\u00fcfen. Im Falle festgestellter Besch\u00e4digungen muss er den Spediteur davon unverz\u00fcglich unterrichten und dies im Lieferschein mit einer genauen Beschreibung der Besch\u00e4digung und Angabe der Anzahl der besch\u00e4digten Frachtst\u00fccke vermerken. Der K\u00e4ufer muss ferner die Transportdokumente \u00fcberpr\u00fcfen und den Verk\u00e4ufer \u00fcber eventuell fehlende Dokumente oder Fehler in den Unterlagen unterrichten. Der K\u00e4ufer ist zur Lagerung der Ware gesch\u00fctzt vor Witterungseinfl\u00fcssen (Regen, Feuchtigkeit, direkte Sonnenbestrahlung usw.) und in jedem Fall an einem geeigneten Ort verpflichtet, andernfalls verf\u00e4llt die vom Verk\u00e4ufer gem\u00e4\u00df Punkt 10 gew\u00e4hrte Garantie.<\/p>\n<p><strong>Garantie.<\/strong><br \/>\nDer Verk\u00e4ufer garantiert, dass die Ware \u00fcber die im Vertrag angef\u00fchrten technischen Eigenschaften verf\u00fcgt und frei von M\u00e4ngeln ist, die sie f\u00fcr den vorgesehenen Verwendungszweck untauglich machen oder ihren Wert merklich verringern w\u00fcrden. Der Verk\u00e4ufer garantiert weder die \u00dcbereinstimmung der Ware mit nicht ausdr\u00fccklich im Vertrag angef\u00fchrten technischen Eigenschaften noch ihre Eignung f\u00fcr eine besondere Verwendung durch den K\u00e4ufer, sofern diese nicht ausdr\u00fccklich im Vertrag angef\u00fchrt ist. Bei der \u00dcberpr\u00fcfung der \u00dcbereinstimmung der Ware mit den Vertragsangaben werden die durch die europ\u00e4ischen Bezugsnormen vorgesehenen Toleranzen akzeptiert. Die Garantie gilt nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, die durch nicht vom Verk\u00e4ufer verschuldete Ereignisse nach der Lieferung verursacht wurden, einschlie\u00dflich die fahrl\u00e4ssige Lagerung der Ware im Sinne des vorstehenden Punktes 9. Abweichend vom \u00dcbereinkommen muss der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer die Nicht-\u00dcbereinstimmung der Waren mit dem Vertrag innerhalb von 8 Tagen ab Empfang melden; innerhalb derselben Frist von 8 Tagen ab Empfang muss der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer auch das Vorhandensein von offensichtlichen M\u00e4ngeln melden, die gem\u00e4\u00df \u00fcblicher Sorgfalt nachweisbar sind. Im Falle von nicht offensichtlichen M\u00e4ngeln muss der K\u00e4ufer diese innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Feststellung dem Verk\u00e4ufer melden. Insbesondere im Fall des Verkaufs von Coils und Folien mit PVC muss der K\u00e4ufer innerhalb von 30 Tagen ab Empfang der Ware das PVC von der Ware entfernen und eventuelle Lackierungsm\u00e4ngel innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Feststellung melden, andernfalls verf\u00e4llt die Garantie. Die Garantie ist nur g\u00fcltig, sofern die Meldung des K\u00e4ufers innerhalb der oben genannten Fristen versandt wird. Nach der Meldung muss der K\u00e4ufer sofort die Nutzung oder Ver\u00e4nderung der Waren einstellen und sie dem Verk\u00e4ufer verf\u00fcgbar machen, andernfalls verf\u00e4llt die Garantie; der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Recht auf \u00dcberpr\u00fcfung und Kontrolle der Ware vor, um die Berechtigung der Meldung festzustellen. Abweichend vom \u00dcbereinkommen hat der Verk\u00e4ufer in jedem Fall die M\u00f6glichkeit, dem K\u00e4ufer innerhalb von 30 Tagen ab Meldung den Ersatz der Ware anzubieten. Die Lieferung der Ersatzware erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab dem Angebot des Verk\u00e4ufers gegen R\u00fcckgabe der mit M\u00e4ngeln behafteten Ware durch den K\u00e4ufer. Falls der Verk\u00e4ufer den Ersatz der Ware anbietet, kann der K\u00e4ufer weder eine Aufl\u00f6sung des Vertrags noch eine Preisminderung fordern. Der K\u00e4ufer kann auch in dem Fall keine Aufl\u00f6sung des Vertrags fordern, in dem die Ware unumkehrbar umgewandelt wurde oder nicht mehr f\u00fcr die R\u00fcckgabe an den Verk\u00e4ufer zur Verf\u00fcgung steht. In jedem Fall berechtigen eventuelle Meldungen des K\u00e4ufers weder zu einer, auch teilweisen, Aufhebung der Zahlung des Preises der beanstandeten Ware, noch zur Aufhebung der Abnahme und\/oder der Zahlung anderer Lieferungen. Jegliches Klagerecht des K\u00e4ufers verf\u00e4llt in jedem Fall nach 12 Monaten ab Empfang der Ware.<\/p>\n<p><strong>Haftung.<\/strong><br \/>\nDer Verk\u00e4ufer haftet gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch die Nicht\u00fcbereinstimmung der Waren mit den im Vertrag festgelegten technischen Eigenschaften entstanden sind oder verursacht wurden, oder f\u00fcr M\u00e4ngel der Waren nur in dem Fall, in dem er nicht beweist, von diesen ohne sein Verschulden keine Kenntnis gehabt zu haben. Die Schadensersatzforderung muss innerhalb der unter Punkt 10 genannten Ablauf- und Verj\u00e4hrungsfristen eintreffen. Der K\u00e4ufer ist in jedem Fall zur Ergreifung aller Ma\u00dfnahmen verpflichtet, die zur Verringerung oder Vermeidung von Folgesch\u00e4den angemessen sind, andernfalls verf\u00e4llt sein Recht auf Schadensersatz. Der K\u00e4ufer ist zur Bereitstellung aller Unterlagen verpflichtet, die zur Nachverfolgung der mangelhaften Ware erforderlich sind. In anderen als den oben genannten F\u00e4llen und abweichend vom \u00dcbereinkommen \u00fcbernimmt der Verk\u00e4ufer keine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch die Nutzung, die Anwendung oder die Umwandlung der Waren durch den K\u00e4ufer oder Dritte nach der Lieferung verursacht werden.<\/p>\n<p><strong>H\u00f6here Gewalt.<\/strong><br \/>\nDer Verk\u00e4ufer kann die Ausf\u00fchrung des Vertrags aussetzen, falls diese aufgrund einer unvorhersehbaren Verhinderung, auf die er keinen Einfluss hat, unm\u00f6glich oder unerschwinglich teuer geworden sein sollte, wie beispielsweise durch einen Streik, eine Aussperrung, einen Boykott, einen Brand, Naturkatastrophen jeder Art, eine verz\u00f6gerte Lieferung der Rohmaterialien durch seine Lieferanten. In einem solchen Fall unterrichtet der Verk\u00e4ufer den K\u00e4ufer schriftlich \u00fcber das Eintreten dieses Falls und das Ende der Bedingungen, die die Aussetzung der Vertragsausf\u00fchrung berechtigen. Sollte das Ereignis mehr als 6 Wochen andauern, k\u00f6nnen beide Parteien durch eine schriftliche Benachrichtigung der anderen Partei vom Vertrag zur\u00fccktreten, ohne dass dieser R\u00fccktritt zu m\u00f6glichen Schadensersatzanspr\u00fcchen f\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>Vertragsaufl\u00f6sung.<\/strong><br \/>\nEs kommt zu einer rechtm\u00e4\u00dfigen Vertragsaufl\u00f6sung in dem Fall, in dem der K\u00e4ufer den Kaufpreis nicht bezahlt oder die Abnahme der Ware gem\u00e4\u00df den vereinbarten Bedingungen verweigert oder unterl\u00e4sst. Die Aufl\u00f6sung tritt in dem Moment ein, in dem der Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer durch eine schriftliche Aufforderung mitteilt, dass er sein Recht auf Vertragsaufl\u00f6sung geltend macht. Bei einer Aufl\u00f6sung ist die Ware \u2013 falls sie bereits abgenommen wurde \u2013 dem Verk\u00e4ufer innerhalb der 7 darauf folgenden Tage auf Kosten des K\u00e4ufers zur\u00fcckzugeben. Ein Verzug bei der R\u00fcckgabe der Ware f\u00fchrt zur Verpflichtung des K\u00e4ufers zur Zahlung einer Strafe in H\u00f6he von 1% des Warenpreises pro Tag des Verzugs. Bei einer Vertragsaufl\u00f6sung ist der K\u00e4ufer nicht nur zur R\u00fcckgabe der Ware sondern vorbehaltlich des Rechts auf Ersatz h\u00f6herer Sch\u00e4den auch zur Zahlung einer Strafe in H\u00f6he von 50% des Warenpreises verpflichtet, die zus\u00e4tzlich zu einer eventuellen Strafe f\u00fcr eine versp\u00e4tete R\u00fcckgabe zu zahlen ist. In jedem Fall muss der K\u00e4ufer den Verk\u00e4ufer f\u00fcr alle Aufwendungen entsch\u00e4digen, die in Folge der Aufl\u00f6sung und R\u00fcckgabe entstehen.<\/p>\n<p><strong>Aussetzung der Vertragsausf\u00fchrung und R\u00fccktritt.<\/strong><br \/>\nDer Verk\u00e4ufer kann die Vertragsausf\u00fchrung bei Einleitung eines (freiwilligen oder nicht freiwilligen) Insolvenz- oder Liquidationsverfahrens gegen den K\u00e4ufer, seiner Beteiligung an Unternehmensumwandlungs- oder Fusionsoperationen, der Abtretung oder Vermietung seines Unternehmens an Dritte oder der Meldung seiner drohenden Zahlungsunf\u00e4higkeit oder der K\u00fcndigung von Darlehen durch Finanz- oder Versicherungseinrichtungen aussetzen. Der Verk\u00e4ufer benachrichtigt den K\u00e4ufer schriftlich \u00fcber die Aussetzung, die einen Aufschub von 30 Tagen der vertraglichen Lieferfristen zur Folge hat. Innerhalb derselben Frist von 30 Tagen kann der Verk\u00e4ufer den R\u00fccktritt vom Vertrag erkl\u00e4ren, sofern er als wichtigen Grund eines der oben genannten Ereignisse anf\u00fchrt. Im Falle eines R\u00fccktritts hat der K\u00e4ufer keinerlei Anspruch auf Schadensersatz, Entsch\u00e4digung oder Erstattung von Aufwendungen.<\/p>\n<p><strong>Gerichtsstand.<\/strong><br \/>\nF\u00fcr jegliche Streitigkeit im Zusammenhang mit der Auslegung, Anwendung und Ausf\u00fchrung dieses Kaufvertrags wird die ausschlie\u00dfliche Zust\u00e4ndigkeit des Gerichtsstandes von Padova festgelegt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine gesch\u00e4ftsbedingungen Download Anwendungsbereich der allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Regelung. 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